Mr. Cleaner Ratgeberblog: Haushaltshilfe 12 Fragen & Antworten zu den Hilfen im Haushalt

Für viele ist der Haushalt eine zusätzliche Belastung, die tagtäglich gestemmt werden muss. Und das nicht nur dann, wenn man plötzlich schwer erkrankt ist, in die Pflegebedürftigkeit rutscht oder einen Unfall hatte.

Allein der stressige Arbeitsalltag und die zusätzlichen Verpflichtungen sorgen dafür, dass der Wunsch nach einer Haushaltshilfe bei vielen sehr groß ist.

Das bisschen Haushalt…

„Das bisschen Haushalt macht sich von allein, sagt mein Mann“ - das ist eine bekannte Songzeile, die Johanna von Koczian 1977 zum Besten gab. Doch so einfach ist es mit dem Haushalt nicht, wie viele Männer aber auch Frauen und Kinder denken. Denn zum Haushalt gehört mehr als nur staubwischen und staubsaugen. Es ist ein komplexer Ablauf, der immer wieder wiederholt werden muss und der viel Zeit in Anspruch nimmt. Selbst dann, wenn man gut organisiert ist und die Abläufe gut von der Hand gehen.

Eine Haushaltshilfe ist deshalb ein Grundgedanke, den viele mit sich herumtragen. Warum nicht Hilfe ins Haus holen, die nicht nur die Hausreinigung übernimmt, sondern gegebenenfalls auch weiterführende Arbeiten?

Der Gedanke nach einer Haushaltshilfe konzentriert sich hierbei nicht nur auf reiche Menschen, die diese Haushaltshilfen als Luxus ansehen und die Haushaltshilfe im Privathaushalt einsetzen. Wer plötzlich schwer erkrankt, wer einen Unfall hatte oder wer in die Pflegebedürftigkeit rutscht, kann relativ schnell seinen Haushalt nicht mehr richtig führen und benötigt Unterstützung.

Und wer tatsächlich einen stressigen Arbeitsalltag hat und viele andere Verpflichtungen wie Kinder, gemeinnützige Tätigkeiten und ähnlich Dinge, wird ebenfalls froh sein, wenn eine Haushaltshilfe zur Hand geht. Ob regelmäßig, als dauerhafte Beschäftigung oder nur hin und wieder für die Fensterreinigung, die Teppichreinigung oder die Polsterreinigung muss individuell entschieden werden. Denn die Haushaltshilfe kann auf Minijob-Basis, in Festanstellung oder sogar über die Krankenkasse genutzt werden.

Wir wollen an dieser Stelle schauen, wann eine Haushaltshilfe möglich ist, welche Arbeiten die Haushaltshilfe übernimmt und worauf im Detail geachtet werden muss.

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Haushaltshilfe

Video zur Haushaltshilfe

Was macht eine Haushaltshilfe?

Die Arbeiten von Haushaltshilfen sind sehr breit gefächert. Letztendlich kommt es darauf an, was mit der Haushaltshilfe abgesprochen wird. Denn die Tätigkeiten lassen sich individuell kombinieren und zusammenstellen.

Zu den Hausarbeiten zählen unter anderem:

  • Reinigen des Fußbodens
  • Teppichreinigung
  • Polsterreinigung
  • Fensterreinigung
  • Türenreinigung

Zusätzlich sind das Waschen und das Bügeln der Wäsche eine Arbeit, die Haushaltshilfen ebenfalls übernehmen. Auf Wunsch auch das Einkaufen und das Zubereiten von Mahlzeiten. Ob die Kinderbetreuung zu den Aufgaben einer Haushaltshilfe gehören, muss individuell abgesprochen werden.

Auch die Gartenpflege, das Wischen des Treppenhauses und das Kehren des Bordsteins sind Arbeiten, die von einer Haushaltshilfe erledigt werden können, wenn diese im Vorfeld mit ihr abgesprochen werden.

Wir wollen uns im nächsten Schritt auf die klassischen Arbeiten einer Haushaltshilfe konzentrieren und diese etwas genauer betrachten.

Die Arbeiten einer Haushaltshilfe im Detail

Zu den Arbeiten einer Haushaltshilfe gehören die Wohnungsreinigung, die Fensterreinigung, die Teppichreinigung und die Polsterreinigung.

Wohnungsreinigung 

Bei der Wohnungsreinigung geht es darum, in regelmäßigen Abständen Schmutz, Staub und Müll zu entfernen und die Wohnung aufzuräumen. Viele verbinden diese Arbeiten mit den Arbeiten einer Putzfrau beziehungsweise einer Putzhilfe. Doch auch die Haushaltshilfe übernimmt selbstverständlich diese Arbeiten.

Ob gesaugt, gewischt oder gebohnert wird, hängt vom Boden ab und von den Ansprüchen, die der Arbeitgeber an seine Haushaltshilfe stellt. In welcher Taktung die Reinigung der Wohnung stattfindet und welche Arbeiten gegebenenfalls ausgegliedert werden, ist ebenfalls Ermessenssache und immer je nach Absprache zu regeln.

Fakt ist, dass die Haushaltshilfe alle Arbeiten rund um den Haushalt erledigen kann, da sie im besten Fall entsprechend geschult und ausgebildet ist.

Unser Tipp: Haushaltshilfen von Mr. Cleaner übernehmen alle Arbeiten im Haushalt, wenn das gewünscht wird. Von der Grundreinigung bis zum letzten Detail wird alles gereinigt und hergerichtet.

Fensterreinigung 

Die Fensterreinigung ist eine Tätigkeit, die von nahezu allen Haushaltshilfen übernommen wird. Nur bei besonders anspruchsvollen Fenstern, großen Glasfassaden oder schwer erreichbaren Fenstern muss gegebenenfalls auf einen qualifizierten Fensterreiniger gesetzt werden, der entsprechendes Equipment aber auch Sicherungsmaßnahmen mitbringt.

Mr. Cleaner kann den entsprechenden Kontakt herstellen und dafür sorgen, dass auch eine aufwendige Fensterreinigung jederzeit durchgeführt werden kann.

Übernehmen die Haushaltshilfen die Fensterreinigung, dann gehört dazu nicht nur die Gasreinigung, sondern auch die Reinigung vom Fensterrahmen, von der Gummierung und von den Fensterbrettern innen wie auch außen.

In welchem Abstand das vorgenommen wird, hängt vom Verschmutzungsgrad der Fenster ab und vom Wunsch des Auftraggebers.

Teppichreinigung 

Bei der Teppichreinigung wird eine intensive Reinigung des Teppichs vorgenommen. Es geht nicht nur um das Absaugen des Teppichs, sondern um eine tiefgründige Reinigung, die die Farben auffrischt, Flecken entfernt und den Teppich so zu neuem Leben und Glanz verhilft.

Die Teppichreinigung kann in der Wohnung stattfinden. Sie kann aber auch ausgegliedert werden. In der Regel reinigt die Haushaltshilfe den Teppich in der Wohnung. Beauftragen Sie einen externen Anbieter über Mr. Cleaner, kann der Teppich auch abgeholt werden, damit die Reinigung außerhalb stattfindet.

Polsterreinigung 

Sessel, Sofas, große Kissen und Polsterbetten können ebenso verschmutzen wie alle anderen Einrichtungsgegenstände. Flecken, Fett, Hautschuppen, Tierhaare und Abrieb von Jeanshosen sorgen schnell dafür, dass selbst das teuerste und schönste Sofa irgendwann nicht mehr gut aussieht. Mit der Polsterreinigung wird dafür gesorgt, dass Verschmutzungen entfernt und die Qualität sowie das gute Aussehen des Stoffes wieder hergestellt wird.

Die Haushaltshilfe reinigt die Polster mit entsprechenden Reinigungsmitteln. Von einfachen Haushaltsmitteln bis hin zu Spezialreinigern ist alles möglich. Je nachdem, welche Option die Haushaltshilfe zur Verfügung hat und worauf sie zurückgreifen kann.

Unser Tipp: Sollten grobe Verschmutzungen vorliegen, kann Mr. Cleaner neben der klassischen Haushaltshilfe auch eine professionelle Polsterreinigung organisieren. Die erfahrenen Polsterreiniger arbeiten mit Spezialmitteln, die tatsächlich nahezu jeden Fleck und jede Verunreinigung entfernen können.

Wie oft kommt die Hilfe in den Haushalt?

Die Frage nach dem „wie oft“ ist berechtigt und gibt vielen Verbrauchern Bedenken. Hier muss individuell entschieden werden. Jeder kann festlegen, wie oft er eine Haushaltshilfe nutzen möchte. Zweimal im Jahr? Damit die Fenster, Teppiche und Polster einmal gründlich gereinigt werden? Oder doch zweimal pro Woche, um den Haushalt komplett an eine kompetente Fachkraft abzugeben?

Am Ende entscheidet immer der eigene Geschmack und auch die finanziellen Möglichkeiten. Denn eine Haushaltshilfe kostet Geld. Und sie muss gut bezahlt werden. (Siehe Blog: "Tipps und Hilfe wie der Haushalt einfach und unkompliziert gereinigt wird")

Unser Tipp: Bei Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit ist es möglich, die Kosten für die Haushaltshilfe über die Krankenkasse abzurechnen. Gesetzlich Versicherten wird in diesen Fällen eine Haushaltshilfe über einen bestimmten Zeitraum bezahlt. Allerdings muss sie ärztlich verordnet werden. Das bedeutet, dass nicht einfach eine Haushaltshilfe gesucht werden kann und die Krankenkasse die Rechnung erhält.

Der Arzt muss die Verordnung ausfüllen, die Verordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden und erst dann kann die Fachkraft für die Haushalt werden. Weitere Infos dazu haben wir unter der Überschrift „Die Haushaltshilfe über die Krankenkasse“ zusammengetragen.

Welche Arbeiten erledigt eine Haushaltshilfe nicht?

Es gibt Arbeiten, die eine Haushaltshilfe nicht erledigen kann und darf. Das muss ganz deutlich gesagt werden, da besonders Haushaltshilfen, die nach einem Unfall oder generellen gesundheitlichen Einschränkungen genutzt werden, oft für Arbeiten angefragt werden, die nicht in ihren Tätigkeitsbereich fallen. Dazu gehören alle pflegerischen Arbeiten, die am Patienten beziehungsweise am Kunden stattfinden sollen.

Eine Haushaltshilfe ist keine Krankenpflege. Es ist eine Hilfe für den Haushalt und keine Hilfe für die Person selbst. Deshalb muss bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Haushaltshilfe zusätzlich eine Krankenpflege beantragt und genutzt werden. Die Krankenpfleger oder Krankenpflegerin übernehmen nicht den Haushalt und die Haushaltshilfe darf die Pflege nicht übernehmen.

Unser Tipp: Bevor eine Haushaltshilfe gesucht wird, sollte genau überlegt werden, welche Arbeiten übernommen werden sollen. Gehen diese auch in den pflegerischen Bereich, lohnt es, Haushaltshilfe und Pflegepersonal bei einem Anbieter zu nutzen. Denn hier kann in dem Fall eine gute Absprache zwischen beiden Fachkräften erfolgen, so dass ein Paket geschnürt wird, dass dem Patienten tatsächlich zugutekommt und einen hohen Nutzen mit sich bringt.

Mr. Cleaner vermittelt gerne Haushaltshilfen. Allerdings ohne pflegerischen Aspekt. Ebenso ist eine Haushaltshilfe nicht dazu verpflichtet, Reparaturen im Haushalt durchzuführen. Auch das gehört nicht zu den Arbeiten, die eine Haushaltshilfe zu erledigen hat. Zudem muss sie keine Reinigungsarbeiten durchführen, die eine hohe Gesundheitsgefahr oder eine Unfallgefahr in sich bergen. Die großen und hohen Fenster sind hierfür nur ein Beispiel. Auch das Reinigen von schwer zugänglichen Flächen muss von der Haushaltshilfe nicht durchgeführt werden, wenn sich dadurch das Risiko eines Unfalls erhöht. (Siehe Blog: "Vorsicht nass! Wer haftet bei Ausrutschern?")

Unser Tipp: Mr. Cleaner vermittelt auf Wunsch spezielle Reinigungsfachkräfte, die auch schwer zugängliche Stellen reinigen. Gleiches gilt für Messi-Wohnungen und ähnliche Sonderfälle, die in die Tätigkeiten einer Haushaltshilfe nicht zwingend fallen.

Wer kann diese Arbeiten übernehmen?

Noch einmal unser Tipp zu besonderen Arbeiten: wenn Arbeiten anfallen, die die Haushaltshilfe nicht übernehmen kann und darf, müssen spezielle zusätzliche Hilfen organisiert werden. Die häusliche Krankenpflege ist hier für ein Beispiel. Selbst intensivmedizinische Pflege ist im häuslichen Umfeld möglich. Man muss sich lediglich erkundigen, gegebenenfalls die Hilfe der Krankenkasse in Anspruch nehmen, um den passenden Pflegedienst zu finden.

Für Reinigungsarbeiten oder generelle Arbeiten im Haushalt, die die Haushaltshilfe nicht durchführen kann, gibt es ebenfalls Spezialisten. Hier ist Mr. Cleaner der Ansprechpartner, der genutzt werden sollte, um diese speziellen Tätigkeiten schnell, sicher und in einer optimalen Qualität durchführen zu lassen.

Wo liegt der Unterschied zwischen einer Haushaltshilfe und einer Putzfrau?

Putzfrau oder Haushaltshilfe? Das ist keine Frage der Namensgebung, sondern immer eine Frage der Aufgabenverteilung.

Eine Putzfrau putzt die Wohnung oder das Haus. Sie ist weder dafür zuständig, einkaufen zu gehen, Essen zu kochen, Wäsche zu waschen oder zu bügeln. Eine Putzfrau holt auch nicht die Kinder aus dem Kindergarten ab oder übernimmt sonstige kleine Betreuungsarbeiten. Diese Arbeiten übernimmt nach Absprache nur die Haushaltshilfe. Und hier ist deshalb der große Unterschied zwischen der Putzfrau und der Haushaltshilfe zu finden.

Während die Putzfrau sich um das Reinigen der Wohnung oder des Hauses kümmert, übernimmt die Haushaltshilfe auf Wunsch den kompletten Haushalt. Und da dieser nicht nur aus Putzen und Saubermachen besteht, sondern eben auch aus Einkaufen und organisatorischen Dingen, ist bei der Beauftragung einer Putzfrau oder einer Haushaltshilfe immer darauf zu achten, welche Tätigkeiten durchgeführt werden sollen. Denn nur dann kann eine entsprechende Entscheidung über die Putzfrau oder die Haushaltshilfe getroffen werden.

Das Team am Arbeitsplatz

Wer bietet Hilfe im Haushalt an?

Es gibt unterschiedliche Anlaufstellen, um eine Haushaltshilfe zu organisieren. Eine Haushaltshilfe für den Privathaushalt kann zum Beispiel privat gesucht und gefunden werden. Über eine eigenständige Annonce, über Bewerbungen von selbstständigen Haushaltshilfen aber auch über die Arbeitsagentur.

Wird die Haushaltshilfe über die Krankenkasse bezahlt, dann ist es oftmals auch die Krankenkasse, die unterstützend bei der Suche mitwirkt. Die Krankenkasse ist ebenfalls ein Ansprechpartner für die Suche der passenden Unterstützung im Haushalt.

Ebenso ist es möglich, die Haushaltshilfe über Agenturen oder Anbieter wie Mr. Cleaner zu finden. Wir vermitteln Haushaltshilfen, die zuverlässig, seriös und pünktlich alle Tätigkeiten im Haushalt durchführen. (Siehe Blog: "Haushaltshilfen, die ultimative Unterstützung im Haushalt")

Die Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Wir möchten noch einmal etwas detaillierter auf die Haushaltshilfe über die Krankenkasse eingehen. Das ist ein wichtiger Punkt, der viele Verbraucher interessiert.

Eine Haushaltshilfe über die gesetzliche Krankenkasse gibt es in drei unterschiedlichen Situationen.

Erste Situation: Es gibt ein oder mehrere Kinder unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind, bei dem Hilfe benötigt wird. Einerseits im Haushalt aber auch für die Aufsicht des Kindes. Dann bezahlt die Krankenkasse die Haushaltshilfe, wenn die eigentliche Aufsichtsperson - also die Mutter oder der Vater - nicht da ist, weil sie selbst erkrankt ist, im Krankenhaus behandelt wird oder bei einer Reha-Maßnahme beziehungsweise bei einer Kur-Maßnahme ist.

Zweite Situation: Durch eine schwere Krankheit, eine Pflegebedürftigkeit oder einen Unfall ist der Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse nicht in der Lage, den eigenen Haushalt zu führen. Dann ist es möglich, dass bei einem Versicherten ohne Kinder bis zu maximal 4 Wochen eine Haushaltshilfe genehmigt wird. Gibt es Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit Behinderung, kann die Haushaltshilfe für maximal 26 Wochen über die Krankenkasse beantragt und bezahlt werden.

Die Voraussetzung hierfür ist immer, dass der Arzt diese Haushaltshilfe verordnet und dass der Arzt festlegt, wie lange diese Hilfe notwendig wird.

Dritte Situation: Eine schwangere Frau benötigt aufgrund ihrer Schwangerschaft Hilfe im Haushalt. Die Krankenkasse kümmert sich dann um eine Haushaltshilfe, wenn die Schwangerschaft Beschwerden macht. Dann zahlt die Krankenkasse die Haushaltshilfe ebenfalls nach ärztlicher Verordnung. Auch nach der Geburt des Kindes, wenn zum Beispiel ein Kaiserschnitt durchgeführt wurde.

Unser Hinweis: Es gibt inzwischen viele Zusatzkrankenversicherungen, bei denen bei Unfall, schwerer Krankheit oder Behinderung ebenfalls eine Haushaltshilfe inkludiert ist. Die Kosten werden von der zusätzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn diese den Bedarf geprüft hat. Der Versicherte muss sich eigenständig um eine Kostenübernahme kümmern. Das macht nicht die gesetzliche Krankenkasse.

Auch für Privatversicherte gilt die Regel: die private Krankenversicherung zahlt die Haushaltshilfe, wenn dafür Bedarf besteht. Dafür muss sich an die Krankenkasse gewandt werden, damit diese darüber entscheiden kann.

Können Privatpersonen Haushaltshilfen einstellen?

Privatpersonen haben die Möglichkeit, privat eine Haushaltshilfe einzustellen. Und das kann auf unterschiedlicher Basis funktionieren.

Insgesamt gibt es drei Möglichkeiten für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe im Privathaushalt. Die Hilfskraft kann fest angestellt werden, es kann eine Haushaltshilfe auf selbstständiger Basis und Rechnung gesucht werden oder es wird eine Haushaltshilfe über eine Agentur aus dem EU-Ausland genutzt.

Wird eine Festanstellung angestrebt, gibt es vom Minijob über die Teilzeit bis zur Vollzeitstelle alle Varianten. Wichtig ist, dass immer eine Anmeldung der Arbeit oder der Beauftragung einer Haushaltshilfe stattfinden muss. Beim Minijob zum Beispiel über die Minijob-Zentrale, damit entsprechend eine Absicherung gegeben ist aber auch alle Steuern bezahlt werden.

Wird eine selbstständige Haushaltshilfe engagiert, die hin und wieder kommt, funktioniert das nur auf Rechnung. Die Haushaltshilfe muss ein Gewerbe angemeldet haben, muss eine Steuernummer besitzen und muss Rechnungen stellen können. Erst dann ist es möglich, die Haushaltshilfe zu beschäftigen, ohne das Schwarzarbeit vorliegt.

Wird mit einer Agentur aus dem EU-Ausland gearbeitet, die ausländische Haushaltshilfen vermittelt, ist das immer eine feste Anstellung, bei der im Vertrag oft auch inkludiert ist, dass ein Wohnen im Haushalt des Arbeitgebers stattfindet. Hier sollte man sich genau überlegen, ob das gewünscht wird und ob eine solche intensive Betreuung durch eine Haushaltshilfe notwendig wird.

Unser Tipp: Mr. Cleaner vermittelt Haushaltshilfen, bei denen nach der Erledigung aller Arbeiten eine Rechnung erstellt wird.

(Siehe Blog: "Reinigungsdienst für Privathaushalte - Die Profis bei Dir vor Ort")

Was gibt es beim Arbeitsvertrag zu beachten?

Der Arbeitsvertrag muss alle Tätigkeiten umfassen, die die Haushaltshilfe durchführen soll. Ebenso müssen die Stundenzahl und der Stundenlohn vermerkt werden. Wichtig ist, dass der Arbeitslohn nicht bar bezahlt wird, sondern immer überwiesenwird. Auch das Ausstellen einer einfachen Quittung ist nicht erlaubt. Es muss eine ordentliche Rechnungslegung erfolgen, sobald die Haushaltshilfe auf selbständiger Basis arbeitet.

Wird der Arbeitsvertrag mit einer Festanstellung verbunden, müssen auch Urlaubstage und ähnliche Dinge berücksichtigt werden. Ebenso muss geregelt werden, wie Feiertagsarbeit oder Wochenendarbeit bezahlt wird, wenn diese vorliegen sollte.

Unser Tipp: Es gibt Vorlagen für Arbeitsverträge im Internet, die auch für Haushaltshilfen genutzt werden können.

Was wird zur Anmeldung des Mini-Jobbers benötigt? 

Wird ein Vertrag auf Minijob-Basis geschlossen, muss die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Dafür werden folgende Dinge benötigt:

  • Betriebsnummer
  • Pauschsteuer
  • Versicherungsnummer
  • Bruttolohn
  • Angaben zum Lastschriftmandat

Was verdient eine Haushaltshilfe?

Der Lohn einer Haushaltshilfe kann individuell geregelt werden. Wichtig ist, dass auch hier der Mindestlohn gilt. Unter diesem darf nicht gearbeitet werden.

Vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 ist ein Mindestlohn von 12,00 Euro vereinbart worden. Ab dem 1. Januar.2023 bis zum 31.März 2023 ist bundesweit ein Mindestlohn von 12,43 Euro ausgelobt. Und vom 01. April 2023 bis zum 31.Dezember 2023 liegt der Mindestlohn bei 13,00 Euro.

Darüber hinaus ist es jedem Auftraggeber und Arbeitgeber freigestellt, den Lohn für die Haushaltshilfe anzupassen. Sicherlich muss hierbei geschaut werden, welche Tätigkeiten durchgeführt werden und wie das Anstellungsverhältnis gestaltet wird. Da es keinen Tarifvertrag gibt, setzen sich im besten Fall Arbeitgeber und Haushaltshilfe zusammen und finden einen guten Stundenlohn, der beiden Seiten gerecht wird.

Mr. Cleaner – wir erleichtern Ihnen die Suche nach der perfekten Haushaltshilfe

Mr. Cleaner ist nicht nur der beste Ansprechpartner für die klassische Haushaltsreinigung und viele andere Reinigungsarbeiten. Wir sind ebenfalls ein zuverlässiger Vermittler für Haushaltshilfen. Egal in welchem Umfang diese benötigt wird.

Füllen Sie dafür einfach das Kontaktformular auf unserer Webseite aus. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und zeigen Ihnen die Möglichkeiten für die Beauftragung einer Haushaltshilfe.