Mr. Cleaner Ratgeberblog: Finale Sauberkeit: Welche Tätigkeiten fallen in eine Endreinigung

Die Endreinigung ist eine ernstzunehmende Angelegenheit. Diese sollte gewissenhaft und ordentlich durchgeführt werden, damit im Nachhinein keine unnötigen Kosten anfallen.

Es gibt viele Aufgaben, die in eine Endreinigung fallen. Allerdings müssen Sie hier nicht für alles geradestehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie übernehmen müssen und was nicht.

Außerdem werden Ihnen die Arten der Endreinigung aufgezeigt und auf was Sie besonders achten müssen.

Welche Arten der Endreinigung gibt es?

Im Grunde genommen gibt es drei Arten der Endreinigung:

  • Endreinigung eines Ferienobjektes
  • Endreinigung im Gastronomiebetrieb nach einer Beanstandung
  • Endreinigung nach Kündigung des Wohnobjektes

Wann immer ein Auszug bevorsteht muss auch eine Endreinigung vorgenommen werden. Das bedeutet für Sie – je nach hinterlassendem Zustand – einen gegebenenfalls mehrstündigen Aufwand.

Als Feriengast übernehmen Sie ein Haus oder eine Ferienwohnung für einen festgelegten Zeitraum. Sie bewohnen dieses Domizil wie Ihre eigenen vier Wände. Der Unterschied ist hier, dass Sie an einem anderen Ort Urlaub machen.

Wann immer eine Behörde etwas in einem gastronomischen Betrieb zu beanstanden hat, droht Ärger. Hier erhält der Besitzer eine Frist in der die Mängel behoben werden müssen. Gerade in Gastronomiebetrieben gelten besondere hygienische Auflagen.

Die eigene Wohnung oder das Haus werden unbefristet bewohnt. Solange bis eine der beiden Parteien – Mieter oder Vermieter – den bestehenden Mietvertrag kündigt. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Von Eigenbedarf, Wohnortswechsel und der persönlichen Unzufriedenheit ist alles dabei.

Meist besteht hier eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nur in seltenen Fällen kann diese umgangen werden und es kommt zu einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung.

Welche Tätigkeiten fallen in eine Endreinigung?

Die Endreinigung am Ferienort kann als Gesamtpaket vor Urlaubsantritt dazu gebucht werden. Hier entsteht ein Aufpreis, da die Endreinigung vom jeweiligen Betreiber der Unterkunft bzw. vom Hotel selbst übernommen wird. Sie haben im Gegenzug dazu keine Last damit.

Wenn die Kosten aber gespart werden wollen lässt sich die Endreinigung auch selbst durchführen. Hier fallen folgende Aufgaben an:

  • Abwasch von Geschirr und benutzten Utensilien
  • Ordnung machen - im und um das Haus (Garten, Terrasse etc.)
  • Grill reinigen und benutzte Gartengeräte
  • Reinigung der Haushaltsgeräte
  • Säuberung Fußböden und Tische
  • Sanitäranlagen

Man sollte darauf achten, dass Haus auf Zeit ohne Mängel bzw. sauber zu hinterlassen, damit im Nachhinein keine Klagen des Betreibers kommen. (Siehe Blog: "Endreinigung Wohnung: Was gehört dazu und worauf ist zu achten!")

Weiterhin sollte man – gerade bei Ferienhäusern und Wohnungen – daran denken die Putzutensilien selbst mitzubringen. Oftmals sind einfache Gerätschaften wie z.B. Staubsauger, Eimer und Lappen vorhanden. Doch das ist nicht immer der Fall. Hier hilft es sich im Vorfeld zu erkundigen und notfalls die Dinge mitzunehmen.

Von Betreibern zur Verfügung gestellte Wäschepakete (Aufpreis) beinhalten meistens die benötigten Reinigungsutensilien.

In Gastronomiebetrieben kommt es zu regelmäßigen Kontrollen durch eine entsprechende Behörde und Lebensmittelkontrolleure. Hier muss auf eine besonders hygienische Reinigung zwingend geachtet werden.

Gibt es seitens der Behörden eine Beanstandung, so muss diese innerhalb einer zu wahrenden Frist behoben werden. Dazu gehört die Reinigung nach dem HACCP (hazard analysis and critical control points) Konzept. Darunter versteht man die Beseitigung von kritischen Gefahrenstellen im Rahmen der hygienischen Reinigung.

Diese Punkte könnten seitens der Behörde beanstandet werden:

  • Sauberkeit auf Oberflächen
  • Reinigung der benutzten Gerätschaften wie Herde, Öfen, Grills etc.<(li>
  • Sauberkeit der Fußböden und Sanitäranlagen
  • Richtige Lagerung der Lebensmittel, Kühlketteneinhaltung
  • Dokumentation der verarbeiteten Lebensmittel
  • Sauberkeit in Gastraum und Küche
  • Einhaltung der Hygieneregeln durch das Personal

Die Endreinigung in den eigenen vier Wänden gestaltet sich da etwas einfacher. Hier sind die benötigten Putzlappen, Eimer und Tücher meist vorhanden. Oftmals spricht man bei einem Auszug von dem Zustand besenrein.

Dieser Ausdruck bedeutet die Wohnung sauber zu hinterlassen. Frisches Fensterputzen oder immenses Schrubben und Scheuern gehören hier nicht dazu. Obgleich dies seitens des Vermieters manchmal wünschenswert wäre, denn desto weniger Arbeit hat dieser im Nachhinein.

Sämtlicher Unrat und Müll sollte von Ihnen beseitigt werden. Dazu gehören auch die Entsorgung von alten Farbeimern, Tapeten und Zubehör. Die Wohnung sollte sauber verlassen werden. Durchfegen und gegebenenfalls wischen gehören hier dazu.

Eine gründliche Endreinigung nimmt oftmals viel Zeit in Anspruch. Die Reinigung nebst der Böden und Flächen – je nach Verschmutzung – dauern mitunter mehrere Stunden.

Wer sich diese Zeit und damit auch den nervenaufreibenden Aufwand sparen möchte, engagiert hier einen Profi. Die Reinigungsfirma übernimmt die Endreinigung. Dieser bringt alle benötigten Utensilien mit und verfügt über alle wichtigen Erfahrungen rund um die Endreinigung.

Nach einer finalen Endreinigung nimmt der Vermieter die Wohnung ab. Hierfür ist eine Wohnungsbegehung notwendig bei der alle bestehenden Mängel (und welche die beseitigt wurden) aufgelistet sind. Nach erfolgreicher Abnahme der Wohnung durch den Vermieter endet der Mietvertrag unter Einhaltung der gesetzten Frist.

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Video Endreinigung

Wann muss eine Endreinigung durchgeführt werden?

Eine Endreinigung muss immer dann durchgeführt werden, wenn ein Objekt den Mieter wechselt und final abgenommen werden muss. Bei Beendigung der Inanspruchnahme des Domizils muss die Endreinigung vollbracht worden sein.

Bei Ferienwohnungen ist die Endreinigung am Ende der vereinbarten Mietzeit fällig. Es sei denn – und das bildet die Ausnahme – man hat den Service einer Endreinigung dazu gebucht. In diesem Fall kann man einfach abreisen, denn die Endreinigung wird vom Vermieter übernommen.

Bei einem beendeten Mietverhältnis einer Wohnung muss ebenfalls eine Endreinigung vorgenommen werden. Oftmals werden vom Mieter noch kleine (Schönheits)-Reparaturen oder Malerarbeiten/Spachteln durchgeführt, sodass hier noch etwas Schmutz anfallen kann.

Der Begriff besenrein kommt hier zum Tragen. Es ist nicht notwendig seitens des Mieters die Fenster oder die Sanitäranlagen frisch zu putzen. Allerdings sollte der Wohnraum in einem vorzeigbaren Zustand übergeben werden.

In der Gastronomie muss eine Endreinigung jeden Tag nach Arbeitsende erfolgen. Zum einen ist der Betrieb für den nächsten Tag vorbereitet, zum anderen ist das Lokal frisch und sauber.

Eine weitere Endreinigung fällt an, wenn Kontrolleure etwas zu bemängeln hatten, das nicht in ordnungsgemäßem Zustand war. Hier ist Vorsicht geboten, denn die Herrschaften achten genaustens auf Sauberkeit und Hygiene. Die Mängel können dann in einer festgelegten Frist behoben werden. Geschieht dies nicht, droht schlimmstenfalls die (vorübergehende) Schließung.

Wer führt eine Endreinigung durch?

Die Endreinigung in der Ferienwohnung kann vom Feriengast selbst durchgeführt werden. Bei Buchung dieser wird die Endreinigung vom zuständigen Betreiber bzw. dem jeweiligen Personal übernommen.

Bei einem beendeten Mietverhältnis kann der Mieter die Endreinigung selbst übernehmen. Bei einer abschließenden Begehung mit dem Vermieter wird die Wohnung anschließend final abgenommen. Vorausgesetzt es gibt keine weiteren Beanstandungen.

Im gastronomischen Betrieb können die Mitarbeiter die Endreinigung selbst vornehmen. Es empfiehlt sich hier genau nach dem HACCP-Konzept zu säubern.

Bei allen drei Arten gibt es auch die Möglichkeit eine Reinigungsfirma mit der Endreinigung zu beauftragen. Hier spart man sich nervenaufreibende Arbeit und die Profis wissen worauf es ankommt. Gerade in der Gastronomie ist die Reinigungsfirma besonders geschult was die Reinigung nach dem HACCP-Konzept betrifft. Die so durchgeführte Reinigung hält auch einer weiteren Kontrolle stand.

Das Team am Arbeitsplatz

Auf was muss bei der Endreinigung besonders geachtet werden?

Die Endreinigung in der Ferienwohnung sollte gewissenhaft und ordentlich durchgeführt werden. Oftmals muss das benötigte Reinigungsmaterial vom Feriengast selbst mitgebracht werden. Das Geschirr muss gespült und die Wohnung sauber hinterlassen werden.

Meistens wird der benutzte Schlüssel wieder hinterlegt. Das heißt der Vermieter der Ferienobjektes ist beim Verlassen nicht immer zugegen. Eine spätere Kontrolle durch diesen sollte aber ohne Beanstandungen verlaufen, da der Vermieter diese später zusätzlich in Rechnung stellen kann.

Die Mietwohnung im Zuge eines gekündigten Mietverhältnisses sollte besenrein hinterlassen werden. Zuvor gebohrte Löcher müssen verspachtelt und die Wohnung sollte ordentlich verlassen werden.

Bei dieser Endreinigung nimmt der Vermieter die Schlüssel oftmals persönlich entgegen. Die Wohnung wird hierbei abgenommen und geht wieder an den Vermieter.

Bei beiden Arten der Endreinigung gilt: Es ist besser den jeweiligen Vermieter proaktiv auf Mängel hinzuweisen. Diese könnten sonst im Nachhinein in Rechnung gestellt werden. Außerdem sorgt dieses Handeln für ein vertrauensorientiertes Verhältnis auf beiden Seiten.

In der gastronomischen Endreinigung wird diese durch die jeweilige Behörde abgenommen. Ferner die bemängelten Zustände ausgebessert wurden, droht dem Betrieb keine weitere (angekündigte) Kontrolle. (Siehe Blog: "Gastronomiereinigung: 12 Fakten Leitfaden bei amtl. Hygienekontrollen")

Die 9 besten Tipps für die Endreinigung

Gewissenhaftes Vorgehen gilt bei allen drei Endreinigungen. Hierzu gehört die Vorstellung dessen, wie es dem Vermieter bzw. der Behörde am Ende gefällt, ohne, dass es weitere Beanstandungen gibt.

Strukturiertes Arbeiten empfiehlt sich beim Vorgehen der Endreinigung besonders. Am besten man beginnt in einem Raum und arbeitet sich Schritt für Schritt bis zum Ende vor. In der Gastronomie empfiehlt es sich zudem das Personal entsprechend der Hygiene zu schulen.

Reinigungsutensilien sollten zum Ferienhaus selbst mitgebracht werden. Andernfalls steht man am Ende ohne da. Alternativ kann man vorab erfragen, welche Reinigungsgeräte vorhanden sind.

Bei der Endreinigung des Wohnraumes sind die meisten Dinge vorhanden. Hier kommt es auf strukturelles Arbeiten an indem man sich einen Zeitplan macht. Zuvor gebohrte Löcher z.B. für das Aufhängen von Fotos, gehören zugespachtelt.

Auch im Gastronomiebetrieb sind die Reinigungsutensilien vorhanden. Nach einer festgelegten Dokumentation kann die Endreinigung hier besonders gründlich erfolgen.

Der Zeitplan ist für alle die an der Endreinigung beteiligt sind von großer Bedeutung. Gerade in der Gastronomie muss die Reinigung nach dem HACCP-Konzept erfolgen.

Gerade bei der Beendigung des Mietverhältnisses (Ferien- oder Wohnraum) ist ein proaktives Handeln von großer Bedeutung. Natürlich kann ein Objekt kaputt gehen. Hier empfiehlt es sich aber den Vermieter darauf anzusprechen und diesen selbst verschuldeten Mangel zu beichten.

Das Beauftragen einer Reinigungsfirma kommt für alle drei Arten der Endreinigung in Betracht. Diese ist besonders geschult, weiß worauf geachtet werden muss und schont somit die Nerven der Beteiligten.

Final kommt es auf eine besondere Sauberkeit an, die nicht mehr beanstandet wird. So sind Vermieter, Mieter, Betreiber, Gäste und die Behörden zufrieden.